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| Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) |
Stand März 2002
- Allgemein
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle auch zukünftigen Geschäfte und Vereinbarungen
mit unseren Kunden und Geschäftspartnern; sie werden
durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt.
Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die die ttyMedia GbR
nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für
die ttyMedia GbR unverbindlich, auch wenn ttyMedia GbR ihnen
nicht ausdrücklich widerspricht.
- Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien
nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder
Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform.
- Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen
auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen
festgelegt.
- Angebote der ttyMedia GbR sind stets freibleibend und unverbindlich.
Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von
der ttyMedia GbR schriftlich bestätigt sind. Hiezu ist
die Unterschrift eines Vorstandes oder mit Prokura ausgestatteten
Vertreters notwendig.
- Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen
und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen
sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen
im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten,
ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen die ttyMedia GbR
herleiten kann.
- Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz des
Anbieters.
- Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der
jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind,
ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung
geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.
- Hardware, Datenträger und sonstiges Zubehör werden
von der ttyMedia GbR, sofern zwischen Zustandekommen des Vertrages
und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier
Wochen liegt, zu dem am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis
(Tagespreis) berechnet. Dieser Preis kann vom Listenpreis
am Tag des Zustandekommens des Vertrages abweichen.
- In Rechnung gestellte Beträge, werden jeweils sofort
mit Erhalt der Rechnung fällig.
- Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.
Die ttyMedia GbR ist berechtigt, auch entgegen anderer Zahlungswidmung
des Kunden dessen Zahlung zunächst auf dessen älteste
fällige Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so ist der Anbieter berechtigt, die Zahlungen
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit solchen
Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt
oder nicht bestritten sind.
- Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
- Eigentumsvorbehalt
- Soweit vertragsgegenständliche Leistungen der ttyMedia
GbR in der Lieferung von beweglichen Sachen bestehen, bleiben
die Waren bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten
Kaufpreises im Eigentum der ttyMedia GbR. Dies gilt insbesondere
für zu liefernde Datenträger und Begleitmaterialien.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist die ttyMedia GbR berechtigt, den Liefergegenstand
zurückzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch die ttyMedia
GbR liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes
Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei
denn, die ttyMedia GbR hätte dies ausdrücklich schriftlich
erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes
liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen
oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die
ttyMedia GbR unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
damit Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die ttyMedia GbR
die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer
Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der
Kunde für den dadurch entstehenden Ausfall.
- Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt der ttyMedia
GbR jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Faktur-Endbetrages (einschließlich der Mehrwertsteuer)
ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig
davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung
weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung
ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt.
Die Befugnis der ttyMedia GbR, die Forderung selbst einzuziehen,
bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die
ttyMedia GbR, die Forderung selbst einzuziehen, solange der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß
nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch
der Fall, dann kann die ttyMedia GbR verlangen, dass der Kunde
die abgetretenen Forderungen dem Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die
Abtretung mitteilt.
- Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch
den Kunden wird stets für die ttyMedia GbR vorgenommen.
Wird der Liefergegenstand mit anderen, der ttyMedia GbR nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt
die ttyMedia GbR das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die
durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen
das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
- Wird der Liefergegenstand mit anderen, der ttyMedia GbR
nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden,
oder vermischt, so erwirbt die ttyMedia GbR das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes
zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen
zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolge die
Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des
Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart,
dass der Kunde der ttyMedia GbR anteilsmäßig Miteigentum
überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum
oder das Miteigentum für die ttyMedia GbR.
- Die ttyMedia GbR verpflichtet sich, die zu bestellenden
Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben,
als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch
nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.
- Lieferungen
- Auszuliefernde Programme werden auf im Leistungsschein zu
spezifizierenden Datenträgern überlassen.
- Lieferung und Gefahrenübergang erfolgen mit Übergabe
der Programme einschließlich Begleitmaterialien an den
Kunden. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über,
sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
durch die ttyMedia GbR übergeben worden ist. Wird der
Versand ohne ein Vertreten müssen von der ttyMedia GbR
verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr
mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an
den Kunden auf diesen über. Eine Versicherung der Ware
gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen
Wunsch und Kosten des Kunden.
- Die von der ttyMedia GbR genannten Termine und Fristen sind
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefertermine stehen
außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung der ttyMedia GbR. Sie beginnen mit dem Tag
der Auftragsbestätigung durch die ttyMedia GbR und verlängern
sich vorbehaltlich um die Zeit, in der der Kunde in Zahlungsverzug
ist.
- Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Software
verpflichtet.
- Teillieferungen sind zulässig, wenn ihre Entgegennahme
für den Kunden zumutbar ist.
- Von der ttyMedia GbR zu Testzwecken mitgelieferte Gegenstände
(wie etwa Datenträger, Begleitmaterialien etc.) verbleiben
im Eigentum der ttyMedia GbR.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß
Ziffer 7 nicht rechtzeitig nach, so verlängern sich Liefer-
und Leistungsfristen entsprechend. Kommt der Kunde in diesem
Fall seinen Mitwirkungspflichten auch trotz Fristsetzung und
Kündigungsandrohung weiterhin nicht nach, so kann die
ttyMedia GbR den Vertrag mit dem Kunden kündigen; die
ttyMedia GbR wird hierbei von seiner vertraglichen Leistungspflicht
frei. Außerdem ist die ttyMedia GbR in diesem Fall berechtigt,
alle bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Aufwendungen
in Rechnung zu stellen.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der ttyMedia GbR
die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
wie etwa Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, selbst wenn
sie bei Lieferanten oder unter Lieferanten von der ttyMedia
GbR eintreten, sind von der ttyMedia GbR auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen die ttyMedia GbR, die Lieferung bzw. Leistung
um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils der Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Die Abnahme hat durch den Auftraggeber in einem Abnahmetermin
binnen 4 Wochen zu erfolgen, nachdem die ttyMedia GbR das
System für abnahmebereit erklärt hat.
- Die Abnahmeprüfung erfolgt anhand eines definierten
Testplans, der während der Betaphase vom Auftraggeber
zu erstellen ist. Der Testplan bestimmt die einzeln durchzuführenden
Arbeitsschritte, die daran anschließenden Prüfungen
und die erwarteten Ergebnisse. Der Testplan kann ausschließlich
Funktionen zum Gegenstand haben, die von der ttyMedia GbR
geschuldete Leistungen aus dem Vertrag sind. Er muss spätestens
zwei Wochen nach Erklärung der Abnahmebereitschaft durch
die ttyMedia GbR vom Auftraggeber vorgelegt werden.
- Gewährleistung
- Die ttyMedia GbR gewährleistet, dass Programme und
Dokumentationen nicht mit Mängeln behaftet sind, die
den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder
nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit
bleibt außer Betracht. Dem Auftraggeber ist bekannt,
dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,
ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate
ab Übergabe bzw. ab Abnahme, soweit diese vereinbart
wurde. Für durchgeführte Mängelbeseitigungsmaßnahmen
übernimmt die ttyMedia GbR eine zusätzliche Gewährleistung
von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Beendigung der
jeweiligen Maßnahmen.
- Mängel, die nicht schon gegebenenfalls in einer Abnahmeerklärung
aufgeführt wurden, hat der Kunde der ttyMedia GbR unverzüglich
nach Entdeckung zu melden; diese Meldung ist mit einer konkreten
schriftlichen Mängelbeschreibung zu verbinden. Der Kunde
stellt dazu der ttyMedia GbR auf Aufforderung in zumutbaren
Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die
die ttyMedia GbR zur Beurteilung und Beseitigung der Mängel
benötigt.
- Ordnungsgemäß gemeldete Mängel wird die
ttyMedia GbR in angemessener Frist durch Nachbesserung beseitigen.
- Lassen sich mitgeteilte Mängel bei Überprüfung
nicht feststellen, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung.
Dies gilt auch, wenn Fehler zwar festgestellt werden können,
aber auf fehlerhafte Bedienung oder auf Störungen zurückzuführen
sind, die die ttyMedia GbR nicht zu vertreten hat.
- Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde
ohne Zustimmung der ttyMedia GbR Programme selbst ändert
oder durch Dritte ändern lässt, ohne dass dies wegen
Verzuges der ttyMedia GbR und ergebnislosen Ablauf einer vom
Kunden gesetzten Nachfrist oder aus anderen erheblichen Gründen
erforderlich ist, um eine vertragsgemäße Programmnutzung
zu ermöglichen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Auftragnehmer
nachweist, dass die noch in Rede stehenden Mängel nicht
durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Programmänderungen
verursacht wurden.
- Die ttyMedia GbR steht nicht für Fehler, Störungen
oder Schäden ein, die auf unsachgemäße Bedienung,
Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder unübliche
Betriebsbedingungen zurückzuführen sind.
- Soweit Änderungen oder Erweiterungen zu einem Mehraufwand
der ttyMedia GbR bei der Suche oder Beseitigung von Mängeln
führen, ist dieser Mehraufwand vom Kunden zu tragen.
- Soweit die ttyMedia GbR Standardsoftware Dritter überlässt,
ist die Inanspruchnahme von der ttyMedia GbR wegen diesbezüglicher
Mängel erst nach vorheriger, notfalls gerichtlicher Inanspruchnahme
des Dritten zulässig; der Kunde gilt insoweit als ermächtigt,
diese Rechte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend
zu machen.
- Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten
des Kunden bleiben unberührt.
- Haftung
- Eine Haftung der ttyMedia GbR -gleich aus welchem Grund-
tritt nur ein, wenn der Schaden
a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährlichen
Weise verursacht worden oder
b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der ttyMedia
GbR zurückzuführen ist.
- Haftet die ttyMedia GbR gemäß Ziffer 6.1.a) für
die Verletzungen einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne
dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so
ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit
dessen Entstehen die ttyMedia GbR bei Vertragsabschluß
aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen
typischerweise rechnen musste.
- Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 6.2.
gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund
von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern
oder Beauftragten der ttyMedia GbR verursacht wurden, welche
nicht zu dessen Geschäftsführern oder leitenden
Angestellten gehören.
- In den Fällen der Ziffern 6.2. und 6.3. haftet die
ttyMedia GbR nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden
oder entgangenen Gewinn.
- Schlagen Nachbesserungsversuche der ttyMedia GbR fehl und
sind weitere Nachbesserungsversuche für den Kunden unzumutbar,
kann dieser Wandelung oder Minderung verlangen.
- Für den Verlust von Daten und Programmen und deren
Wiederherstellung haftet der Auftragnehmer ebenfalls in dem
aus Ziffer 6.1. bis 6.4. ersichtlichen Rahmen und auch nur
insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen
des Kunden, insbesondere die tägliche Anfertigung von
Sicherungskopien aller Daten und Programme vermeidbar gewesen
wäre.
- Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer
6.1. bis 6.5. gelten sinngemäß auch zugunsten der
Mitarbeiter und Beauftragten von der ttyMedia GbR.
- Eine eventuelle Haftung von der ttyMedia GbR für das
Fehlen zugesicherter Eigenschaften aufgrund des Produkthaftungsgesetzes
oder gemäß § 8 dieser Geschäftsbedingungen
bleibt unberührt.
- Kundenpflichten
- Der Kunde wird alle Informationen über die Software,
verwendete Methoden und Verfahren zu deren Erstellung sowie
alle zum Programm gehörigen Unterlagen, dessen Inhalte,
Datenträger und zugehörige Korrespondenz vorvertraglich,
während der gesamten Nutzungsdauer und nach deren Beendigung
vertraulich behandeln und keinem Dritten zugänglich machen.
Der Kunde wird auch seine Mitarbeiter entsprechend verpflichten.
- Der Kunde wird außerdem erforderliche Vorkehrungen
treffen, um den unbefugten Zugriff oder Zugang Dritter zu
den Programmen zu verhindern.
- Diese Verpflichtung gilt auch für Abnehmer oder sonstige
Vertragspartner des Kunden sowie für Arbeitsgemeinschaften,
Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen seiner Firma.
- Der Kunde verpflichtet sich, unentgeltlich alle Voraussetzungen
zu schaffen, die für die Durchführung der vertraglich
vereinbarten Leistung der ttyMedia GbR erforderlich sind.
Zu diesen Voraussetzungen gehört unter anderem, dass
der Kunde
- Arbeitsräume für die Mitarbeiter der ttyMedia
GbR einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel
nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt,
- der ttyMedia GbR nach Bedarf ungehindert und ausreichend
Rechenzeit mit notwendiger Priorität einräumt,
- Testdaten und sonstige zur Erstellung des Werks notwendige
Informationen und Hilfsmittel rechtzeitig bereitstellt,
- das Operating sowie die Systempflege (Betriebssysteme
etc.) wahrnimmt,
- Mitarbeiter aus seinem Bereich (Kontaktpersonen aus den
Fachabteilungen, Datenerfasser, Schreibkräfte) zur
Unterstützung der ttyMedia GbR zur Verfügung stellt.
- Der Kunde wird auf Wunsch der ttyMedia GbR Sollkonzepte,
Organisationskonzepte, -vorschläge und Programme unverzüglich
nach Lieferung bzw. Erstellung beim Kunden förmlich abnehmen.
Die Abnahme gilt als erfolgt,
- wenn der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Übergabe
mit der Abnahme noch nicht begonnen hat,
- wenn der Kunde die ihm übergebene Software nutzt,
- wenn nach Übergabe des Sollkonzeptes, des Organisationsvorschlags
oder der Software vier Wochen verstrichen sind, ohne dass
der Kunde wesentliche, die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigende
Mängel mitteilt, oder
- wenn der Kunde oder ein Dritter ohne vorherige schriftliche
Genehmigung von ttyMedia GbR in ein übergebenes Programm
eingreift.
- Die ttyMedia GbR behält das Recht, jederzeit in den
üblichen Geschäftszeiten Zugang zu dem Programm
verlangen zu können, um, soweit notwendig, von dem Programm
eine Kopie zu erstellen. Dem Kunden obliegt es, mangels abweichender
Vereinbarungen das einer Programmentwicklung zugrunde liegende
Pflichtenheft selbst zu erstellen. Die Verbindlichkeit des
Pflichtenhefts für die verschiedenen Stufen der Programmentwicklung,
insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der
für eine Anwendung erforderten Arbeitsfunktionen, Mengen-
und Zeitangaben, wird vom Kunden durch Unterschrift auf dem
Pflichtenheft bestätigt.
- Der Kunde haftet uneingeschränkt aus der Verletzung
dieser Vertragsverpflichtung. Diese Haftung erstreckt sich
auch auf die unberechtigte Verwendung vertragswidrig erstellter
Programmkopien, etwa deren Mehrfachnutzung oder Überlassung
an Dritte. Der Kunde wirkt rechtzeitig und im notwendigen
Umfang bei der Leistungserbringung seitens der ttyMedia GbR
mit. Die ttyMedia GbR wird den Kunden auf entsprechende Mitwirkungspflichten
rechtzeitig hinweisen.
- Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, einander
keine jetzigen oder ehemaligen Mitarbeiter während oder
nach der Vertragsdurchführung Selbst oder über Dritte
abzuwerben.
- Soweit die ttyMedia GbR bei seinen Arbeiten an der vertragsgegenständlichen
Software personenbezogene Daten zu verarbeiten hat, wird ttyMedia
GbR geltendes Datenschutzrecht beachten und notwendige Sicherungsmaßnahmen
treffen bzw. mit dem Kunden vereinbaren.
- Der Kunde ist im Fall einer Weiterveräußerung
erworbener Software verpflichtet, ttyMedia GbR den Namen und
die vollständige Anschrift des Käufers der Software
schriftlich mitzuteilen.
- Rechteeinräumung
- Die Einräumung von Rechten des Kunden an der von der
ttyMedia GbR gelieferten Software richtet sich nach den Vereinbarungen
des konkreten Vertragsverhältnisses. Soweit dort nichts
anderes vereinbart ist, gelten für die Nutzung der Software
durch den Kunden die folgenden Bestimmungen:
- Der Kunde darf die Software nur zu eigenen Zwecken einsetzen.
Die gleichzeitige Nutzung der Software auf mehreren Rechnern
bedarf der besonderen vertraglichen Vereinbarung.
- Der Kunde darf Kopien der ihm übergebenen Software
oder von Teilen dieser Software nur erstellen, soweit dies
zur Nutzung der Software (insbesondere Laden in den Arbeitsspeicher)
und zu Sicherungszwecken erforderlich ist, und muss Sicherungskopien
mit einem Urhebervermerk zugunsten der ttyMedia GbR versehen.
Ein Kopieren übergebener Unterlagen wie Dokumentation,
Benutzungsanleitungen etc. ist nur mit schriftlicher vorheriger
Zustimmung der ttyMedia GbR zulässig.
- Der Kunde darf den Objektcode der Software nur zurückentwickeln,
reassemblieren, bearbeiten oder anderweitig ändern, sofern
und soweit dies zur Fehlerbeseitigung erforderlich ist und
die ttyMedia GbR die Fehlerbeseitigung nicht innerhalb einer
vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist begonnen hat. Zur
Dekompilierung des Objektcodes ist der Kunde ausnahmsweise
berechtigt, soweit dies zur Herstellung der Interoperabilität
mit anderen Programmen im Rahmen der gesetzlichen Regelung
des § 69e Urheberrechtsgesetz unabdingbar ist, wenn ihm die
hierzu erforderlichen Informationen trotz Aufforderung nicht
zugänglich gemacht worden sind und sich die Dekompilierung
auf die erforderlichen Teile der Software beschränkt.
- Der Kunde wird vorhandene Kennzeichnungen, Urheberrechtsvermerke
oder Eigentumshinweise der ttyMedia GbR in der Software und
an den Datenträgern und übergebenen Unterlagen nicht
verändern oder beseitigen.
- Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Software zu vermieten,
zu verleasen, zu verleihen oder Dritten in anderer Weise auf
Zeit zugänglich zu machen.
- Der Kunde haftet der ttyMedia GbR für alle Schäden,
die sich aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen
des Kunden ergeben.
- Schutzrechte, Freistellung
- Die ttyMedia GbR stellt den Kunden von allen Ansprüchen
Dritter gegen den Kunden aus der Verletzung von Schutzrechten
in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union an von
ttyMedia GbR entwickelter und überlassener Software in
ihrer vertragsgemäßen Fassung frei.
- Das Entstehen dieser Haftung setzt voraus, dass (1) der
Kunde die ttyMedia GbR unverzüglich über die Erhebung
eines solchen Anspruchs durch einen Dritten schriftlich benachrichtigt
und (2) der Kunde der ttyMedia GbR die alleinige Kontrolle
darüber überlässt, ob die Ansprüche abgewehrt
oder verglichen werden, und (3) der Kunde der ttyMedia GbR
alle sachdienlichen Informationen und sonstige sachgerechte
Unterstützung zur Verfügung stellt. Der Kunde darf
gegenüber dem Dritten weder schriftlich noch mündlich
Erklärungen über die Schutzrechtsverletzung abgegeben
haben, insbesondere keine Rechte oder Sachverhalte anerkannt
haben und keine Haftung übernommen haben. Außerdem
darf der Kunde die Software nicht mit Fremdsoftware ohne vorherige
schriftliche Zustimmung des Anbieters verbunden und in keinem
Fall die Software bestimmungswidrig genutzt haben.
- Die ttyMedia GbR ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige
Softwareänderungen aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen
Dritter bei dem Kunden durchzuführen. Der Kunde kann
hieraus, soweit ihm die Änderungen zumutbar sind, keinerlei
Rechte gegen die ttyMedia GbR ableiten. Der Kunde wird die
ttyMedia GbR unverzüglich und schriftlich davon unterrichten,
falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten
durch ein vom Anbieter geliefertes Produkt hingewiesen wird.
- Abtretung von Rechten
- Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit
vorheriger Zustimmung der ttyMedia GbR abtreten.
- Die ttyMedia GbR ist berechtigt, sämtliche ihm aus
den Verträgen obliegenden Verpflichtungen und zustehenden
Rechte auf Dritte zu übertragen. Er wird dafür Sorge
tragen, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
- Die ttyMedia GbR ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten
durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem
Fall gewährleistet die ttyMedia GbR weiterhin als Vertragspartner
die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Vertragspflichten
gegenüber dem Kunden, und der Kunde nimmt die erbrachte
Leistung als Leistung der ttyMedia GbR an.
- Erfüllungsort
- Erfüllungsort für sämtliche vertragliche
Leistungen ist der Geschäftssitz der ttyMedia GbR.
- Allgemeine Vertragsbestimmungen
- Es gilt das Recht sämtlicher getroffener Vertragsvereinbarungen,
ergänzend das Recht des BGB. Bestimmungen des internationalen
einheitlichen Kaufgesetzes sind, soweit zulässig, abgedungen.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen
bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich
in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die
Parteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen Bestimmungen
oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene,
zulässige Regelung zu vereinbaren, die die Vertragsschließenden
gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bestimmungen gewollt
haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke
bedacht hätten.
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